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Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten verboten!

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Aus aktuellem Anlass weist die Ortspolizeibehörde darauf hin, dass das regelmäßige Parken von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie mit Kraftfahrzeuganhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen in Wohngebieten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist.

Die Gemeinde bittet alle Kraftfahrer um Rücksichtnahme. 


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